Ein Katalysator (Kat) ist ein Element, welches eine chemische Reaktion hervorruft, ohne dabei selbst verbraucht zu werden.
Beim Fahrzeugbau werden Katalysatoren zur Reinigung der Abgase verwendet. Diese befinden sich im Abgasstrang und stoßen während dem durchfließen der Abgase eine chemische Reaktion an, welche giftige Stoffe (Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid, Stickoxide) in ungiftige Stoffe (Kohlenstoffdioxid, Wasser, Stickstoff) umwandeln.
Nachteil dieser Katalysatoren ist der steigende Abgasgegendruck, durch den die Temperatur und der Druck am Abgaskrümmer steigt.
Das Produkt "Ausprogrammierung der Kat-Überwachung" bzw. "Deaktivieren" aus dem Fahrzeugsystem hat bei uns nicht den Grund das wir unsere Umwelt nicht lieben.
Auch wollen wir nicht das die Fahrzeuge mehr Abgase oder mehr Schadstoffe produzieren.
Schon bei der Leistungsoptimierung Deines Fahrzeuges legen wir Wert auf:
- Beibehaltung der Abgasnorm!
- Reduzierung des Kraftstoffverbrauch durch Drehmomenterhöhung!
- Beibehaltung der Motorschutzfunktion und Inspektionsmöglichkeit!
Alle unsere Leistungsoptimierungen sind für Fahrzeuge mit Serienkats entwickelt worden.
Aber es gibt auch Fälle wo man keinen Kat braucht oder gebrauchen kann. Ein Katalysator kostet Leistung und Kraftstoff.
Für ein Fahrzeug das man im Wettbewerb - wie auf einer Rennstrecke bewegen will - ganz klar 2 Punkte die nicht gehen.
Ohne Kat ist das Leistungsverhalten des Fahrzeuges noch effektiver.
Die meisten Fahrzeuge besitzen zwei Katalysatoren je Zylinderbank, welche durch eine Vor- und eine Nachkatsonde überwacht werden. Tauscht man die originalen Kats gegen Sport- oder Rennkats aus oder entfernt diese gar, so können die Reinigungswerte nicht mehr erfüllt werden, wodurch die EPC oder Motorlampe im Kombiinstrument leuchtet und je nach Fahrzeug dieses nur noch im Notlauf mit reduzierter Leistung bewegt werden kann. Für diesen Zweck ist die Deaktivierung der Kat-Überwachung notwendig.
Das Deaktivieren der Kat-Überwachung aus dem Fahrzeugsystem ist im Geltungsbereich der StVZO und auch in der EU nicht zulässig.
Das Führen von Kraftfahrzeugen mit deaktivierter Kat-Überwachung ist im öff. Straßenverkehr nicht zulässig, bzw.
kann zu dem Wegfall von Steuervorteilen und Erlöschen der ABE führen.
Beim Fahrzeugbau werden Katalysatoren zur Reinigung der Abgase verwendet. Diese befinden sich im Abgasstrang und stoßen während dem durchfließen der Abgase eine chemische Reaktion an, welche giftige Stoffe (Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid, Stickoxide) in ungiftige Stoffe (Kohlenstoffdioxid, Wasser, Stickstoff) umwandeln.
Nachteil dieser Katalysatoren ist der steigende Abgasgegendruck, durch den die Temperatur und der Druck am Abgaskrümmer steigt.
Das Produkt "Ausprogrammierung der Kat-Überwachung" bzw. "Deaktivieren" aus dem Fahrzeugsystem hat bei uns nicht den Grund das wir unsere Umwelt nicht lieben.
Auch wollen wir nicht das die Fahrzeuge mehr Abgase oder mehr Schadstoffe produzieren.
Schon bei der Leistungsoptimierung Deines Fahrzeuges legen wir Wert auf:
- Beibehaltung der Abgasnorm!
- Reduzierung des Kraftstoffverbrauch durch Drehmomenterhöhung!
- Beibehaltung der Motorschutzfunktion und Inspektionsmöglichkeit!
Alle unsere Leistungsoptimierungen sind für Fahrzeuge mit Serienkats entwickelt worden.
Aber es gibt auch Fälle wo man keinen Kat braucht oder gebrauchen kann. Ein Katalysator kostet Leistung und Kraftstoff.
Für ein Fahrzeug das man im Wettbewerb - wie auf einer Rennstrecke bewegen will - ganz klar 2 Punkte die nicht gehen.
Ohne Kat ist das Leistungsverhalten des Fahrzeuges noch effektiver.
Die meisten Fahrzeuge besitzen zwei Katalysatoren je Zylinderbank, welche durch eine Vor- und eine Nachkatsonde überwacht werden. Tauscht man die originalen Kats gegen Sport- oder Rennkats aus oder entfernt diese gar, so können die Reinigungswerte nicht mehr erfüllt werden, wodurch die EPC oder Motorlampe im Kombiinstrument leuchtet und je nach Fahrzeug dieses nur noch im Notlauf mit reduzierter Leistung bewegt werden kann. Für diesen Zweck ist die Deaktivierung der Kat-Überwachung notwendig.
Das Deaktivieren der Kat-Überwachung aus dem Fahrzeugsystem ist im Geltungsbereich der StVZO und auch in der EU nicht zulässig.
Das Führen von Kraftfahrzeugen mit deaktivierter Kat-Überwachung ist im öff. Straßenverkehr nicht zulässig, bzw.
kann zu dem Wegfall von Steuervorteilen und Erlöschen der ABE führen.